
Ablauf und Kosten
Anbei ein kleiner Einblick in die Organisation rund um die Therapie
Ärztliche Überweisung
Logopädische Therapie ist immer weisungsgebunden. Das bedeutet, dass man eine ärztliche Überweisung (Haus- oder Fachärzt*in) benötigt, um die Therapie starten zu können, auch bei Wahl- und Privatlogopäd*innen.
Auf der Überweisung soll Folgendes vermerkt sein:
10x 60 Minuten logopädische Therapie
Sollte ein Hausbesuch benötigt werden bitte inklusive Hausbesuch auf der Verordnung vermerken lassen, da diese Kosten sonst nicht rückerstattet werden!
Leistungen und Rechnung
Im Rahmen der Diagnostikeinheit wird ermittelt und besprochen, in welchem Ausmaß logopädische Therapie notwendig ist. Hierbei wird die Praxisordnung besprochen und übergeben.
Folgende Therapiesätze werden seit 01.01.2025 veranschlagt:
- Logopädische Therapieeinheit 60 Minuten - 103€
- Logopädische Therapieeinheit 45 Minuten - 80€
- Logopädische Therapieeinheit 30 Minuten - 56€
- Hausbesuchspauschale - 35€ zuzüglich Kilometergeld (0,50c/Kilometer von der nächstgelegenen Praxis)
Einmal monatlich wird eine Rechnung über die durchgeführten Einheiten ausgestellt. Die Rückerstattung erfolgt mit der Krankenkasse.
Rückerstattung
Schicken Sie die Rechnung mit der Zahlungsbestätigung (in Ihrem Onlinebanking oder bei Ihrer Bank erhältlich) und der ärztlichen Überweisung an Ihre Krankenkasse zur Rückerstattung. Die Sätze der Rückerstattung werden jährlich angepasst.
Absagemodus
Ich bitte Sie, bis 24 Stunden vor Therapiebeginn abzusagen. Bei späterer Absage wird ein Ausfallshonorar von 50% erstellt. Bei unentschuldigtem Fernbleiben muss die gesamte Therapieeinheit verrechnet werden.
Achtung: Ausfallskosten werden nicht von der Krankenversicherung rückerstattet.